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News & Aktuelles | Beutelspacher, Stefanie | 20.03.2021 – 20.03.2021

Maskenpflicht an Grundschulen

Ab kommendem Montag, 22. März besteht eine Maskenpflicht auch an Grundschulen. Laut Verordnung müssen nun auch alle Grundschulkinder innerhalb und außerhalb des Unterrichts eine medizinische Maske (FFP-2-/KN95-/N95- oder „OP-Maske“) tragen. Es sind keine Stoffmasken oder Ähnliches mehr erlaubt.

 

Folgende Eckpunkte gelten daher ab sofort an der Breitwiesenschule:

Beim Betreten des Schulgeländes müssen die Schüler ihre Maske aufsetzen. Diese muss während des gesamten Schulbetriebs getragen werden.

Während der großen Pausen im Schulhof darf sie abgesetzt werden, wenn die Kinder etwas essen oder trinken möchten und genügend Abstand zu den anderen Kindern einhalten. Es wird für jede Klasse einen Vesperbereich geben, den am Montag die Klassenlehrerin mit ihren Schülern vereinbart. Dort haben sie die Möglichkeit in Ruhe zu vespern.
Sobald nach der Schule das Schulgelände verlassen wird, darf die Maske wieder abgesetzt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.