Aufnahme
Die Kooperationslehrkräfte der Breitwiesenschule besuchen in der Kindertageseinrichtung die regulär einzuschulenden Kinder und die „Kannkinder", die mit großer Wahrscheinlichkeit eingeschult werden sollen. Dabei beobachten sie die Motorik, die Sprache, die Gruppenfähigkeit und das Arbeitsverhalten der Kinder.
Im abschließend geführten Gespräch mit den Erzieher/innen wird besprochen, für welches Kind eine weitere Beratung angeboten wird. Die Erzieher/innen informieren die Eltern, die sich daraufhin einen Beratungstermin bei der Leiterin der Juniorklasse Frau Wenger geben lassen können. Im Anschluss daran wird mit den Eltern besprochen, ob gegebenenfalls eine Zurückstellung vom Schulbesuch beantragt werden sollte. Die Schulleitung entscheidet in enger Zusammenarbeit mit der Leiterin Frau Wenger über den Antrag der Aufnahme in die Juniorklasse. Die Entscheidung, ob das Kind für die Juniorklasse angemeldet wird, treffen die Eltern.
Ab dem Schuljahr 2028/29 ist die Entscheidung der Schulleitung dann verpflichtend und für die Eltern bindend. Grundlage hierfür ist eine umfassende Gesamtbewertung der Erzieher/innen, der zuständigen Kooperationslehrkraft, der Sprachförderkraft (sofern das Kind vor der Einschulung an einer Sprachförderung teilgenommen hat) und der Ergebnisse der Einschulungsuntersuchung ESU. Zur weiteren Entscheidungsfindung kann ebenfalls ein Gutachten des Gesundheitsamtes miteinbezogen werden.
Sollten die Plätze für die in Frage kommenden Kinder nicht ausreichen, trifft die Schulleitung die Entscheidung über die Aufnahme in die Juniorklasse nach Dringlichkeit.
Grundsätzlich gilt, dass eine Zurückstellung in die Juniorklasse keine Benachteiligung ist, sondern vielfältige Chancen für die Entwicklung des Kindes bietet.

